SUBSTRAL® Celaflor® Power-Unkrautfrei WEEDEX TOTAL Konzentrat 230ml

SUBSTRAL® Celaflor® Power-Unkrautfrei WEEDEX TOTAL ist ein verdünnbares Konzentrat und bekämpft schnell und wirksam einjährige zweikeimblättrige Unkräuter und Ungräser in Beeten und auf unbefestigten Gartenwegen mit Holzgewächsen.


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Beschreibung

SUBSTRAL® Celaflor® Power-Unkrautfrei WEEDEX TOTAL Konzentrat 230ml

  • nur für den Außeneinsatz
  • zur Bekämpfung von zweikeimblättrigen Unkräutern
  • nicht bienengefährlich
  • sichtbarer Effekt nach einer Stunde

SUBSTRAL® Celaflor® Power-Unkrautfrei WEEDEX TOTAL Konzentrat wird zur Bekämpfung von zweikeimblättrigen Unkräutern an Ziersträuchern sowie an Wegen und Plätzen mit Gehölzen eingesetzt und ist nicht bienengefährlich. Das Mittel ist biologisch abbaubar.


  • Beschaffenheit: Flüssig
  • Anwendungsart: Konzentrat
  • Anwendungsbereich: Außenbereich
  • Anwendungsort: Wege
  • Inhalt: 0,23 l
  • Deklaration: Zugelassen für nichtberufliche Anwender. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.
  • Gefahrenhinweise:

    Achtung

    Gefahrenhinweise
    H315 Verursacht Hautreizungen.
    H319 Verursacht schwere Augenreizung.
    H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

    Sicherheitshinweise
    P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
    P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
    P103 Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese.
    P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
    P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
    P280 Schutzkleidung, Augenschutz, Gesichtsschutz tragen.
    P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen
    P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit
    Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter
    spülen.
    P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
    P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
    P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
    P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen.

Anwendung & Dosierung

Die Spritzbrühe gleichmäßig auf Blätter und Stängel sprühen. Die Unkräuter zur Gänze einsprühen, bis die Flüssigkeit noch nicht abzutropfen beginnt. Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des
Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden. Neupflanzung oder Wiederaussaat möglich nach 4 Stunden bzw. wenn der Spritzbelag angetrocknet ist. Reinigung des Sprühgerätes: Sofort nach der Verwendung das Sprühgerät mit Wasser dreimal nacheinander durchspülen, die Waschflüssigkeit nach Antrocknen des Sprühbelages auf die behandelte Fläche mittels Sprühgerät ausbringen.

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und -bestimmungen: Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig.

  • Anwendungsbereich (Haus- und Kleingarten): Wege und Plätze mit Holzgewächsen (Nichtkulturland), Ziergehölze (Zierpflanzenbau) im Freiland.
  • Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Zweikeimblättrige Unkräuter Spritzen, mit Spritzschirm Einzelpflanzenbehandlung.


Anwendungszeit/ Wartefrist: Ab Frühjahr, bis 10 cm Unkrauthöhe. Max. 4 Anwendungen pro Kultur bzw. je Jahr im zeitlichen Abstand von 7 Tagen. Die Festlegung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. Aufwandmenge: 2,3 ml in maximal 30 ml Wasser pro m² (23 ml in 300 ml Wasser für 10 m²) Keine Anwendung, wenn Gefahr der Abdrift auf benachbarte Pflanzenbestände besteht.

Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mindestens mit unten
genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 10m Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./ Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.

Technische Daten

Wirkstoffe / Inhaltsstoffe: Pelargonsäure

Anwendungszeitraum
ab Frühjahr
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